Aktion Tier-Leben retten
Tier-Leben retten….
…. durch Ruhe
Reh- und Rotwild gelten bei Forst und Waldeigentümern als „Waldschädling Nr. 1“ – warum? Weil beide „Wiederkäuer“ und damit Pflanzenfresser gerne frische Triebe und Jungbäume anfressen und dadurch das Baumwachstum und somit letztlich den Waldbestand gefährden.
Trugschluß ist allerdings, dass ein starker Waldverbiß ausschließlich ein Resultat zu hoher Wildbestände beim Rot- und Rehwild ist. Die Folge dieser Annahme ist eine durch die Forstwirtschaft und die Waldeigentümer stetig steigende Anhebung der Abschussvorgaben für das Reh- und das Rotwild. Diese Abschussvorgaben werden den örtlichen Jagdausübungsberechtigten als Zwangsauflage vorgegeben, bei deren Nichterfüllung negative Konsequenzen für die Jäger „drohen“.
Oft sind aber nicht zu hohe Wildbestände die Ursache für den Waldverbiss und die daraus resultierenden, steigenden Abschussvorgaben. Allzu häufig ist die Ursache vielmehr die fehlende Ruhe der Tiere bei der alternativen Nahrungsaufnahme in den Feld-/Waldrandgebieten. Beunruhigungen durch den Menschen, gerade in den Dämmerungszeiten, durch den Menschen zwingen die Tiere immer wieder zur Nahrungsaufnahme im Waldkerngebiet und sind damit Auslöser des zunehmenden Waldverbisses. Dazu muss man wissen, dass Reh- und Rotwild als Wiederkäuer spätestens alle 6-7 Stunden Nahrung aufnehmen muss. Gerade pflanzenreiche Wiesen sind dazu ideal – diese sind aber für die Wildtiere durch die permanente Beunruhigung nahezu nicht nutzbar.
Deshalb kann jeder von uns Tier-Leben retten durch Ruhe. Dazu müssen folgende Grundregeln bitte beachtet werden:
1. Bitte Spaziergänge (ob mit oder ohne Hund), Joggen, Reiten, Geo-Cachen oder sonstige Beunruhigungen der Wildtiere in der Morgen- und Abenddämmerung in den Feld-/Waldgrenzgebieten unbedingt vermeiden. Der Mindestabstand zu Waldrändern und Wildwiesen sollte 200m betragen. In den Dämmerungen und nachts gehört der Wald dem Wild!
2. Hunde unbedingt „kurz“ halten und unter allen Umständen ein Umhertollen in Wiesen und an den Waldrändern unterbinden!
3. Befestigte Wege, die mindestens geschottert sind, nicht verlassen – auch die Hunde nicht! Unbefestigte Wege gar nicht erst benutzen.
4. Wildäsungsflächen, Wildwiesen und Blühwiesen auf keinen Fall betreten – weder durch Mensch noch durch Hund.
DANKE für die Rücksichtnahme auf die Ruhe der Wildtiere!
Bildquelle: (Seifert / DJV), (Rolfes / DJV)