Natürlich, in Deutschland ist so gut wie alles nicht nur einfach ein Begriff, sondern Begriffe sind auch genau beschrieben und abgegrenzt. Ein befestigter Weg oder auch „Wirtschaftsweg“ ist ein Weg, der überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient (Quelle Wikipedia). Trampelpfade, die quer durch Feld und Wald gehen fallen folglich nicht unter diesen Begriff. Bitte also beim Gang, oder Ritt  (Fahrrad und/oder Pferd) durch die Natur bitte nur befestigte Wege benutzen, so wie es auch im Hessischen Waldgesetz vorgesehen ist.